AGB`s

 
Teilnahmebedingungen für das 
Umsatz-Programm der PAYGRO GmbH



1.Umsatz-Programm
Das Umsatz-Programm wird von der PAYGRO GmbH
(nachfolgend "PG" genannt), Am Pfaffenpfad 11, 97720 Nüdlingen betrieben.
PG führt einen Online-Shop (PAYGRO-Shop) und hat mit Partnern (Einzelhandels-
sowie Dienstleistungsunternehmen sowie Handwerksbetrieben
Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
Bei den Partnern werden unterschieden:
- Online-Partner -Shop-Partner (nachfolgend SP genannt)
Soweit der Teilnehmer (nachfolgend „TN“ genannt) im Paygro-Shop oder bei einem der
Partner Umsätze tätigt, kann er nach den nachstehenden Bedingungen eine
Umsatzausschüttung erwarten.

2. Teilnahme am Umsatzprogramm
2.1. Jede natürliche Person, juristische Personen, Vereine, Gesellschaften, die ihren
Wohnsitz in Deutschland haben, können einen Antrag auf Teilnahme
zu dem Umsatzprogramm stellen. Minderjährige nach Vollendung
des 14. Lebensjahres können mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
ebenfalls am Umsatzprogramm teilnehmen.
2.2. Es steht der PG frei, einen entsprechenden Antrag anzunehmen. Der Antrag
ist angenommen, sobald der TN von der PG das Passwort mitgeteilt bekommen hat.
2.3. Der TN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis des
Passwortes erlangt. Jede Person, die das Passwort kennt, hat die Möglichkeit,
das Online-Leistungsangebot zu nutzen und Aufträge zu erteilen. Der TN hat
bezüglich der Geheimhaltung zu beachten, dass das Passwort nicht elektronisch
gespeichert oder in anderer Form notiert werden darf und muss sicherstellen,
dass Dritte bei Eingabe des Passwortes dieses nicht ausspähen können. Die Mitarbeiter
der PG werden den TN niemals nach seinem Passwort fragen. Stellt der
TN fest, dass eine andere Person von seinem Passwort Kenntnis erhalten hat oder
besteht der Verdacht seiner missbräuchlichen Nutzung, so ist der TN verpflichtet,
sein Passwort unverzüglich abzuändern. PG haftet zu keiner Zeit für
irgendwelche Schäden bei Missbrauch des Passwortes durch Dritte. Bei Verlust oder
bei nicht von PG zu verantwortenden Beschädigung der Karte wird dem TN eine neue
Karte zu einem Kostenbeitrag von € 10.- zugesandt.
2.4. Eine Übertragung, Belastung oder Abtretung des Teilnehmerstatus ist nur
mit Zustimmung der PG möglich. Die Zustimmung kann nur aus wichtigen
Gründen versagt werden. Bei Tod tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Erbe
hat der PG seine Erbenstellung unter Beifügung geeigneter Originalurkunden
nachzuweisen. Der Kostenaufwand für die Überprüfung beträgt pauschal € 200.-.
Bei Erbengemeinschaften ist nur ein Bevollmächtigter zu legitimieren.
Erfolgt dies nicht, so endet nach Ablauf von 6 Monaten nach Erbfall die Teilnahme.
Es gilt Ziffer 6.5.
2.5. Zur Identifikation erhält der TN eine PG-Karte, mit der er sich
bei allen teilnehmenden Shop-Partnern als Teilnehmer identifizieren kann. Bei vielen
Shop-Partnern steht ein Umsatzerfassungs-Terminal zur automatischen Umsatz-
übermittlung an den Kassen zur Verfügung. Die PG-Karte verbleibt im
Eigentum der PG.

3. Umsatz-Account
Für jeden TN richtet die PG einen sog. Umsatz-Account ein, den der Teilnehmer
im Internet jederzeit unter www.paygro.org mit seiner Karten-ID und seinem
Passwort einsehen kann. Dieser sog. Umsatz-Account enthält sämtliche von der
PG anerkannten TN-Umsätze.
Die aus diesen Umsätzen von der PG ermittelte Bewertungszahl kann der
TN ebenfalls dem sog. Umsatz-Account entnehmen. Der Umsatz-Account zeigt
ferner an, ob sein Umsatz akzeptiert wurde. (Grünschaltung!)

4. Umsatzregistrierung
4.1. Um in den Genuss einer Umsatzregistrierung zu kommen, weist sich der TN
bei Shop-Partnern vor dem Bezahlen jedes Umsatzes mit seiner PG-Karte
aus. Den bei Shop-Partnern getätigten Umsatz registriert er bei der PG über
ein Terminal. Ist kein Terminal vorhanden, erhält der TN vom Shop-Partner
einen zusätzlichen PG-Beleg als Bestätigung. Der TN meldet in diesem
Fall seinen Umsatz selbst in dem für ihn eingerichteten Umsatz-Account an.
4.2. Die Anerkennung erfolgt durch entsprechende Freischaltung des angemeldeten
Umsatzes im Umsatz-Account des TN (sog. Grünschaltung). Bei Zweifeln hat
der TN auf Anforderung seinen entsprechenden PG-Beleg auf seine Kosten
der PG im Original zu übersenden.
4.3. Registrierte und anerkannte Umsätze haben eine Gültigkeit von 360 Tagen
ab Registrierung und verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums, wenn bis zu diesem
Zeitpunkt kein weiterer Umsatz getätigt wurde. Als Umsatz zählt auch die Zahlung der
Verwaltungsgebühr.

5. Umsatzausschüttung
5.1. Jede Ausschüttung hat einen Gegenwert von 1 % der Bewertungszahl des TN.
Die Ausschüttungen sind durch die Höhe des Umsatzes des TN begrenzt.
Grundlage ist die Höhe der im Umsatz-Account des TN festgestellten Bewertungszahl.
Eine Umsatzausschüttung erfolgt nicht, wenn sie einen Betrag von € 30,-- unterschreitet.
5.2. Der TN hat die Wahlmöglichkeit, die Umsatzausschüttung in Anspruch zu
nehmen. Der TN kann die Überweisung einer anstehenden Ausschüttung durch
Aktivierung eines hierfür vorgesehenen „Buttons“ beantragen oder seine Absicht
der PG schriftlich formlos auf dem Postwege mitteilen. Stichtag zur Annahme
ist der Tag der Ausschüttung.
5.3. In diesem Falle wird die ausgewiesene Umsatzausschüttung auf das vom TN
angegebene Bankkonto in EURO überwiesen und die Bewertungszahl verringert
sich dann aufgrund der Auszahlung um das 20-fache des Auszahlungsbetrages;
die Bewertung beginnt von neuem.
5.4. Die Auszahlung der Umsatzausschüttung erfolgt ausschließlich durch bargeldlose
Überweisung in EURO auf das vom TN angegebene Bankkonto in Deutschland
5.5. Beginnend mit der ersten angebotenen Umsatzausschüttung erhöht sich die
Bewertungszahl um das 40-fache der nicht entnommenen Umsatzausschüttung.
Dies gilt bis zur vierten Nichtentnahme (Bonuszeit). Mit der ersten Entnahme
innerhalb dieser Bonuszeit entfällt diese Regelung. Danach erhöht sich die
Bewertungszahl um das 20-fache der nicht entnommenen Umsatzausschüttung.

5.6. Umsatzausschüttungen werden in keinem Falle garantiert. Die Bewertungen
der Ausschüttungen basieren auf den Ein- und Ausgabefaktoren der PG.
5.7. TN, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden hinsichtlich einer Ausschüttung
in EURO auf ihre Verpflichtung des Umsatzsteuergesetzes des jeweiligen
Landes hingewiesen. Der Gesetzgeber schreibt die Abgabe von Steuern vor. Der
TN hat die Umsatzausschüttungen zu versteuern.

6. Teilnahmedauer und Kosten der Teilnahme
6.1. Der TN bestimmt die Laufzeit seiner Teilnahme am Umsatz-Programm selbst.
6.2. Die Teilnahme erfolgt in Verwaltungsperioden von je 360 Tagen, beginnend
mit dem Tage der Annahme des Antrages.
Jeder Teilnehmer kann selbst bestimmen, ob er als sog. Basiskunde oder als
Premiumkunde am Umsatzprogramm der PG teilnehmen möchte.
Basiskunden entrichten zu Beginn der Teilnahme keine Gebühren. Nach
Ablauf von 360 Tagen nach Beginn entrichtet der Teilnehmer für jede weitere
Verwaltungsperiode eine Gebühr von 49.- € im vorraus für die kommenden 360 Tage.
Premiumkunden entrichten zu Beginn der Teilnahme den Betrag von 49.-€ an
PG. Nach Ablauf von 360 Tagen nach Beginn entrichtet der Teilnehmer für die nächste
weitere Verwaltungsperiode eine Gebühr von 49.-€ im vorraus für die kommenden
360 Tage. Nach weiteren 360 Tagen entrichtet der TN erneut eine Gebühr von 49.-€.
Nach Ablauf des dritten Jahres seiner Teilnahme entrichtet der TN eine Gebühr von 99.-€,
die dann für jede weitere Verwaltungsperiode gezahlt wird. Der Unterschied zwischen
Basiskunde und Premiumkunde liegt in der unterschiedlichen Bewertung der Umsätze.
Basiskunden erhalten ihre wertungsfähigen Umsätze mit jeweils 50 % bewertet,
Premiumkunden mit jeweils 100 %. Die Umsätze werden wie folgt bewertet;
Einkauf im PAYGRO-Shop mit 100%, Shoppartnereinkauf mit 100%,
ab einem Umsatz beim SP von 30.000€ mit 50%, Online-Einkauf bei angeschlossenen
Anbietern mit 50%, Umsatzbeteiligung mit der 10-fachen Bewertungssumme.
Wird die jeweilige Verwaltungsgebühr nicht fristgerecht entrichtet, endet die
Teilnahme des TN am Umsatz-Programm 360 Tage nach Beginn oder 360 Tage
nach Zahlung des letzten Verwaltungsbetrages.
6.3. Eine Kündigung des Umsatz-Programms mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
durch den TN ist jederzeit zum Quartalsende möglich. In diesem Fall endet die
Teilnahme zum Kündigungstermin. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-mail zu
erfolgen.
6.4. Das Recht zur Beendigung der Teilnahme durch fristlose Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt hiervon auf beider Seiten unberührt.
6.5. Mit Beendigung der Teilnahme erfolgt mit Ablauf des laufenden
Bewertungszeitraumes die letzte Umsatzausschüttung.

7. Haftung
7.1. Die PG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. PG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden,
und sie an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Leistungserbringung hindert.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gelten insbesondere
Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung und staatliche
Anordnungen sowie Gesetzesänderungen.

8. Zusagen
8.1. Zusagen, Versprechungen, Vertragsänderungen etc. außerhalb dieser
Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform Dies gilt auch für die Abänderung
dieser Vereinbarung.
8.2. Die PG weist ausdrücklich darauf hin, dass niemand zu Zusagen, Versprechungen
etc. über die Teilnahmebedingungen hinaus berechtigt ist.
8.3. Sollten solche Zusagen dennoch getätigt werden, werden sie nur gültig oder
berechtigen zu Schadenersatz, wenn PG diese Zusagen schriftlich bestätigt.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt, sofern zulässig, Schweinfurt als vereinbart.

10. Persönliche Daten, Datenschutz
10.1. Zur Teilnahme am Umsatz-Programm müssen verschiedene
personenbezogene Daten (Basisdaten) erhoben, gespeichert und genutzt werden.
Diese Basisdaten sind erforderlich, um für den Teilnehmer einen persönlichen
Umsatz-Account zu eröffnen, und ihm die das Programm betreffenden Informationen
zusenden zu können.
10.2. Die zur Teilnahme zwingend erforderlichen Basisdaten umfassen Nachname,
Vorname, Geschlecht, vollständige Hausanschrift, Geburtsdatum, Personalausweis-
nummer (ggf. der Erziehungsberechtigten), Telefonnummer und Bankverbindung
des Teilnehmers; erfolgt eine Anmeldung über das Internet, muss der Teilnehmer
seine E-mail-Adresse mitteilen.
10.3. Zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung des Umsatz-Programms
werden die Daten des TN durch PG selbst, durch ein von PG beauftragtes
Dienstleistungsunternehmen (Auftragsdatenverarbeiter) oder durch einen anderen
Vertragspartner gespeichert und genutzt. Die angegebene Bankverbindung wird
gespeichert und ausschließlich zur Auszahlung der Ausschüttungssumme in EURO
genutzt.
10.4. Auf Anforderung teilt PG dem TN mit, ob und welche persönlichen Daten
über den TN gespeichert sind.

11.Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der
Vertrag im Übrigen hiervon unberührt und es soll an ihre Stelle eine solche wirksame
Bestimmung treten, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden